Die Kosten der Behandlung werden in der Regel, abhängig von Ihrem Versicherungsverhältnis, von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten. Sie sollten im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, inwieweit diese Behandlungskosten für eine Psychotherapie übernimmt.
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Damit die Beihilfe die Therapiekosten erstattet, muss in der Regel innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall braucht kein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt zu werden. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen.
Wenn Sie eine Beratung oder ein Coaching durchführen möchten, orientieren sich die Gebühren ebenfalls an der GOP. Da Beratungen/Coachings keine heilkundliche Behandlung darstellen, werden diese nicht von den Krankenkassen übernommen.
E-Mail: kontakt[at]austermann-psychotherapie.de
Telefon: 0251 14901216 (telefonische Erreichbarkeit: Mittwoch 09- 10:40 Uhr, außerhalb der Zeiten Anfragen gerne per Mail)
Adresse: Uppenbergstraße 16, 48149 Münster
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